Bestattungsvorsorge

Eine Sorge weniger

Der moderne Mensch überlässt ungern etwas dem Zufall, er verlässt sich nicht gerne auf andere. Er ist aktiv, nimmt nach Möglichkeit sein Leben selbst in die Hand, plant seine Zukunft, auch den letzten Abschnitt seines Lebens, die Bestattung. Er will wissen, wie er zur letzten Ruhe gebettet wird. Vorsorge entlastet die Angehörigen. Lassen Sie sich von uns unverbindlich beraten. Zusammen mit uns ist es möglich, den eigenen Abschied beizeiten selbst zu gestalten oder die Bestattung eines Angehörigen zu Lebzeiten zu planen.

Vorsorge schafft Sicherheit

Es gibt eine Reihe guter Gründe, sich über die eigene Bestattung Gedanken zu machen:

  • Alleinstehende wollen sicher gehen, dass diesbezüglich alles nach ihren Vorstellungen geschieht.
  • Angehörige und Freunde wohnen zu weit entfernt oder sind zu häufig unterwegs, um sicher und schnell die richtigen Entscheidungen treffen zu können.
  • Angehörige sollen möglichst entlastet werden.
  • Sie selbst wollen unabhängig über alles in Ruhe nachdenken und unbeeinflusst Ihre Entscheidungen treffen

Warum ist die Bestattungsvorsorge so wichtig?

Sind damit dann alle Entscheidungen bereits in Stein gemeißelt?

Wie sorge ich dafür, dass meine Angehörigen im Trauerfall keine finanzielle Belastung befürchten müssen?

Der Bestattungsvorsorgevertrag

Eine gute Möglichkeit der Vorsorge bietet ein Bestattungsvorsorgevertrag. Hierbei wird die eigene Bestattung bereits zu Lebzeiten festgelegt und wenn gewünscht, werden auch Vorkehrungen für die finanzielle Regelung getroffen. Dabei zahlt man den für die Bestattungskosten ermittelten Betrag auf ein Treuhandkonto ein, wobei anfallende Zinsen gutgeschrieben werden. Außerdem können bereits bestehende Versicherungen angerechnet bzw. eine neue Sterbeversicherung abgeschlossen werden. Zudem werden im Bestattungsvorsorgevertrag wichtige Aspekte des Ablaufs der Beerdigung festgelegt: Bestattungsort, Grabart, Bestattungsart …

Vorsorge als Schonvermögen

Der Sozialhilfeempfänger muß vorrangig – falls vorhanden – sein eigenes Vermögen zur Bestreitung seines Lebensunterhalts einsetzen. Dies ist der Grundsatz bei Entscheidungen der Ämter. Jedoch ist es inzwischen unumstritten, daß ein Bestattungsvorsorgevertrag von diesem allgemeinen Grundsatz ausgenommen werden muß, sofern die geplante Beerdigung als angemessen angesehen werden kann. Das Sozialamt Essen erkennt eine Vorsorge als angemessen an, wenn die geplanten Kosten einen Betrag von 5.000,00 EUR nicht übersteigen. Daher sollten Sie rechtzeitig mit uns Kontakt aufnehmen, um sich auch in solchen Fragen Rat zu holen und die für Sie richtige Vorgehensweise besprechen zu können.

Wir beraten Sie gern

Gern möcht ich mich innerlich halten für jung
und möchte mich sehen vital und voll Schwung.
Doch dann werd’ ich stille, es wird mir bang.

Willst mutig du altern, je länger, je mehr,
dann handle bewusst und gib niemals her
das, was du warst, ein Leben lang.

Das Leben gleicht aus, du glaubst es kaum,
schafft Gegenbewegung dir fast wie im Traum.
Ergreife die Chance mit Herz und nicht unfroh:
nimm an deine Zeit, ja, dein Decrescendo.

Gregor F. Buiting